Plastiksteuer Deutschland 2025: 0,80 EUR pro kg fuer nicht-recyclierte Kunststoff-Verpackungen

Plastiksteuer Deutschland 2025: Was Verpackungs-Verantwortliche jetzt wissen müssen

Mit der Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) hat Deutschland 2025 eine neue Sonderabgabe eingeführt: Wer bestimmte Einweg-Kunststoff-Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, zahlt eine Pauschale pro Kilogramm an einen staatlichen Fonds. Für Verpackungs-Verantwortliche in Industrie, Handel und Gastronomie wird das in vielen Fällen erstmals zu einer planbaren Kostenposition. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen — basierend auf der Verordnung, ohne Steuerberatung zu ersetzen.

Wer ist abgabepflichtig?

Abgabepflichtig sind Hersteller in Deutschland und Importeure, die folgende Produktgruppen erstmals auf den deutschen Markt bringen:

  • Einweg-Lebensmittelbehälter aus Kunststoff (To-Go-Boxen, Snack-Verpackungen)
  • Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel
  • Getränkebehälter mit Kapazität bis 3 Liter (PET-Flaschen, Becher)
  • Becher (auch Pappbecher mit Kunststoff-Innenbeschichtung)
  • Leichte Kunststoff-Tragetaschen
  • Feuchttücher mit Kunststoffanteil
  • Luftballons
  • Tabakprodukte mit Filter

Wie wird die Abgabe berechnet?

Die Abgabe richtet sich nach Gewicht des in Verkehr gebrachten Kunststoff-Anteils. Für 2025 gilt:

  • Lebensmittelverpackungen / Tüten / Folien: 0,177 €/kg
  • Tragetaschen, Becher: 1,236 €/kg
  • Feuchttücher, Luftballons: variabel
  • Tabakprodukte mit Filter: 8,972 €/kg

Die Sätze werden jährlich angepasst — eine aktuelle Übersicht stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bereit.

Was zählt nicht zur Bemessungsgrundlage?

Nicht abgabepflichtig sind:

  • Mehrweg-Verpackungen mit zertifiziertem Rückführungs-System
  • Verpackungen aus 100% Bio-Kunststoffen nach DIN EN 13432 (kompostierbar industriell)
  • Papier-Verpackungen ohne Kunststoff-Anteil
  • Medizinprodukte und Arzneimittel-Primärverpackungen
  • Verpackungen die nicht in den oben genannten Produktgruppen fallen

Drei legale Reduktionsstrategien

1. Mono-Material statt Verbund

Reines Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) lässt sich rezyklieren. Verbundfolien aus PE/PA/Aluminium hingegen landen in der Restmüll-Verwertung. Mono-PE/PP-Verpackungen werden in vielen Fällen über den Recyclatanteil gefördert — und sind PPWR-konform. Mehr dazu im Ratgeber-Bereich PPWR 2030.

2. Mehrweg-Lösungen für Gastronomie und To-Go

Seit 2023 gilt die Mehrweg-Angebotspflicht in der Gastronomie. Wer als Caterer, Foodtruck oder Bäckerei Mehrweg-Behälter anbietet, ist für diese Volumina nicht abgabepflichtig. Unsere Catering-Sortimente umfassen Mehrweg- und PPWR-konforme Alternativen.

3. Wechsel auf Papier oder Bio-Folien

Reine Papier-Tragetaschen, Bio-PE-Folien und PLA-Verpackungen sind in den meisten Produktgruppen abgabefrei. Achtung: nur DIN-EN-13432-zertifizierte Bio-Materialien — Marketing-Behauptungen reichen nicht. Im Glossar erklärt.

Was ist mit Importen aus der EU?

Wer Verpackungen aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert, ist als Importeur abgabepflichtig — auch ohne deutsche Niederlassung. Für unsere B2B-Kunden bedeutet das: bei Eigenimporten aus EU-Ländern werden Sie selbst zum Inverkehrbringer. Bei Bezug über uns übernehmen wir die Pflichten als Importeur in Deutschland.

Wie zahlen, wann melden?

Die Anmeldung erfolgt über das DIVID-Portal des Umweltbundesamtes (uba.de). Erste Meldung war für 2024 bis 15. Mai 2025 fällig. Die Zahlung wird über die ZSVR im Frühjahr des Folgejahres erhoben. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet — bei vorsätzlichem Verschweigen drohen Bußgelder bis 100.000 €.

Fazit

Die Plastiksteuer ist keine theoretische Belastung mehr — sie ist Bilanzposten 2025. Wer jetzt auf Mono-Material, Mehrweg oder Bio-Alternativen umstellt, reduziert die Abgabe und erfüllt gleichzeitig die kommende PPWR 2030. Sprechen Sie uns an für individuelle Sortiments-Analysen — wir kennen unsere Kunden seit 1976 und beraten zu konkreten Reduktionspotenzialen.

Quellen: EWKFondsG (BGBl 2023), Zentrale Stelle Verpackungsregister (verpackungsregister.org), Umweltbundesamt (uba.de). Stand: Juni 2026.

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