Was bedeutet „lebensmittelecht“ bei Druckverschlussbeuteln?
Lebensmittelecht bedeutet, dass die Folie für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen ist. Die rechtliche Grundlage dafür ist in der EU die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Sie schreibt vor, welche Stoffe in Kunststoffen für Lebensmittelkontakt eingesetzt werden dürfen und welche Migrationsgrenzwerte für verschiedene Lebensmittel gelten.
Lebensmittelechte Druckverschlussbeutel bestehen aus reinem LDPE-Granulat, das die strengen Anforderungen der EU 10/2011 erfüllt. Sie enthalten keine Weichmacher, keine bisphenolhaltigen Zusätze und keine als bedenklich eingestuften Druckfarben in der Innenschicht. Damit eignen sie sich uneingeschränkt für alle Lebensmittel – von trocken (Müsli, Nüsse) über feucht (Salat, Fleisch) bis fettig (Käse, Wurst).
Folgende Anwendungen sind typisch: Vorportionieren von Lebensmitteln in der Profi-Küche, Aufbewahrung von Trockenfrüchten oder Gewürzen in der Hobby-Küche, Tiefkühl-Portionierung von Fleisch und Fisch, Verpackung von Backwaren oder Pralinen, und vieles mehr. Auf Anfrage liefern wir die Konformitätserklärung (Declaration of Compliance) zur Dokumentation Ihrer HACCP- oder Lieferantenbewertung.










