PPWR-Checkliste: dein Stand in 3 Schritten.
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Jetzt: seit 12.08.2026
Das gilt schon.
Bis 2028: vorbereiten
Die Kennzeichnung kommt frühestens ab 12.08.2028.
Bis 2030: umstellen
Dann gelten Recyclingfähigkeit, Rezyklat und Leerraum.
Stand 01.10.2026. Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Text der Verordnung (EU) 2025/40.
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Quellen
Rechtsgrundlagen und Behörden
- Verordnung (EU) 2025/40 im Amtsblatt (EUR-Lex)Verbindlicher Verordnungstext
- Bundesumweltministerium: Europäisches Recht über VerpackungenEinordnung der Bundesregierung
- DIHK-Merkblatt zur Verpackungsverordnung (PPWR)Praxishinweise für Unternehmen
